Allgemeine Geschäftsbedingungen
STUDIO Maya Franke Grafik & Illustration
Böblinger Straße 87a
70199 Stuttgart
Stand: September 2024
1. Allgemeines
Diese AGB sind Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrags mit Maya Franke Grafik & Illustration, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2. Auftragsvergabe und Vergütung
2.1 Eine Beauftragung von Maya Franke Grafik & Illustration, hat schriftlich zu erfolgen. Bei einer mündlichen Beauftragung verpflichtet sich der Auftragsgeber zu einer sofortigen schriftlichen Bestätigung der Beauftragung. Diese wird vom Auftraggeber schriftlich mit einer Beschreibung des vereinbarten Leistungsumfangs an Maya Franke Grafik & Illustration gesandt oder der Auftraggeber schickt ein schriftliches Angebot von Maya Franke Grafik & Illustration unterschrieben zurück.
2.2 Bei der Vergütung sind die in der Auftragsbestätigung bzw. im Angebot genannten Honorare maßgeblich. Die Abrechnung erfolgt, wie in der Auftragsbestätigung bzw. im Angebot festgehalten, nach Stunden, Tagessätzen oder auf der Grundlage eines Pauschalhonorars. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, richtet sich die Höhe des Honorares nach dem zur Zeit der Aufstellung der Honorarnote geltenden Stundensatz.
2.3 Soweit sich aus dem Bestätigungsschreiben nichts anderes ergibt, ist 30% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 40% nach Entwurfsabnahme, 30% nach Ablieferung fällig. Die vereinbarte Vergütung ist nach Rechnungsstellung sofort zur Zahlung fällig, sofern nicht ein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Arbeitsschritte umfassen, ist Maya Franke Grafik & Illustration berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
2.4 Bei Zahlungsverzug ist Maya Franke Grafik & Illustration berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu verlangen.
2.5 Der Auftraggeber darf ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen von Maya Franke Grafik & Illustration anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche geltend machen. Er darf auch nur mit entsprechend anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen die Aufrechnung gegen die vereinbarte Vergütung erklären.
2.6 Die zu zahlende Vergütung ist nicht zu mindern, weil der Auftraggeber an der Leistungserbringung mitwirkt, noch erwirbt er damit Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung.
2.7 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit.
2.8 Alle Angaben über Vergütungen und Preise von Maya Franke Grafik & Illustration verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.9. Storniert der Auftraggeber während der Gestaltungs- oder Ausführungsphase oder innerhalb einer aufrechten Rahmenvereinbarung durch Gründe, die nicht von Maya Franke Grafik & Illustration zu verantworten sind, den Auftrag, oder reduziert er den Auftragsumfang, verpflichtet er sich zur Vergütung des Gestaltungshonorars zuzüglich des bis dahin angefallenen Nebenleistungs- und Kostenaufwands.
2.10 Unabhängig davon ist Maya Franke Grafik & Illustration berechtigt, ein Entgelt für bereitgestellte und nicht genutzte Arbeitskapazität und allenfalls dadurch erlittenen Schaden dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Die Verrechnung eines Nutzungsentgelts entfällt, alle Rechte bleiben bei Maya Franke Grafik & Illustration.
3. Sonderleistungen
3.1 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart wurde, enthält die für Medien vereinbarte Vergütung zwei Korrekturstufen nach Abgabe des ersten Vorschlags. Weitere Korrekturwünsche des Auftraggebers werden nach Aufwand abgerechnet.
3.2 Zusätzliche Kosten für Recherche, Reisen, Porto, Kuriere etc., die für die Ausführung des Auftrags notwendig sind oder sich unmittelbar daraus ergeben, sind vom Auftraggeber zusätzlich zu erstatten. Diese Kosten werden von Maya Franke Grafik & Illustration auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3.4 Mögliche Fremdaufträge (z. B. an Druckereien) werden, nach vorhergehender Absprache, im Namen und auf Rechnung des Kunden erteilt. Soweit Maya Franke Grafik & Illustration auf Veranlassung des Auftraggeber/Verwerters Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, stellt der Auftraggeber/Verwerter Maya Franke Grafik & Illustration von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei.
4. Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten
4.1 Der Kunde hat rechtzeitig sämtliche Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, die für die Durchführung der Vereinbarung notwendig sind. Das gilt insbesondere für fristgebundene Leistungen, bei denen die Mitwirkung des Kunden notwendig ist, um Abgabetermine einzuhalten. Der Kunde legt alle notwendigen Unterlagen ohne spezielle Aufforderung rechtzeitig vor; dasselbe gilt für die Weitergabe von erforderlichen Informationen. Die Weitergabe von Informationen erfolgt grundsätzlich schriftlich und in digitaler Form. Zudem setzt der Auftraggeber Maya Franke Grafik & Illustration, unverzüglich von Änderungen der Unterlagen oder Informationen in Kenntnis, die für die Ausführung des Projekts bedeutsam sein können.
4.2 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nach angemessener Fristsetzung und Kündigungsandrohung nicht nach, so ist Maya Franke Grafik & Illustration, berechtigt den Vertrag zu kündigen. Bis dahin erbrachte Leistungen sind zu vergüten; das selbe gilt für die Erstattung von angefallenen Kosten. Das Recht von Maya Franke Grafik & Illustration zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüche bleibt unberührt.
5. Urheber- und Nutzungsrechte
5.1 Für die Nutzung von Medien von Maya Franke Grafik & Illustration zu übergebenen Arbeitsergebnissen gelten neben den getroffenen Vereinbarungen die Bestimmung des Urheberrechtgesetzes.
5.2 Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Umfang zur einmaligen Nutzung. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, wird dem Auftraggeber an den Maya Franke Grafik & Illustration zu übergebenen Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur einmaligen Nutzung für eigene Zwecke in Deutschland und in dem beauftragten Medium eingeräumt. Ein Recht zur Änderung der Arbeitsergebnisse besteht nicht, außer es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit vorheriger, schriftlicher Zustimmung von Maya Franke Grafik & Illustration, erlaubt.
5.3 Die Weitergabe der Arbeitsergebnisse oder die Übertragung von Rechten an diesen Arbeitsergebnissen an Dritte darf nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Maya Franke Grafik & Illustration, erfolgen.
6. Verwendung meiner Werke zu KI-Zwecken
Gemäß §44b Absatz 3 UrhG widerspreche ich ausdrücklich jeglicher Verwendung meiner Werke zu Zwecken des Text- und Data-Minings, insbesondere zur Ermöglichung eines Einsatzes im Rahmen von Werken, die durch Künstliche Intelligenz (KI) geschaffen werden.
7. Belege und Unterlagen
7.1 Bevor ein Arbeitsergebnis vom Auftraggeber vervielfältigt oder veröffentlicht wird, ist Maya Franke Grafik & Illustration die endgültige Fassung zur Freigabe vorzulegen.
7.2 Von allen vervielfältigten Arbeitsergebnissen erhält Maya Franke Grafik & Illustration, drei kostenlose Belegexemplare. Sie ist berechtigt, diese zur Eigenwerbung zu verwenden. Maya Franke Grafik & Illustration darf zudem den Auftraggeber als Referenz angeben.
7.3 Falls vereinbart, gibt Maya Franke Grafik & Illustration, erhaltene Unterlagen unbeschädigt an den Auftraggeber zurück. Für entstandene Schäden haftet sie nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
7.4 Erfolgt ein Versand von Unterlagen, so geschieht dies auf Gefahr des Auftraggebers.
7.5 Die Entwürfe und Vervielfältigungen dürfen im Rahmen der Eigenwerbung des Büros mit Angabe des Kundennamens verwendet werden.
8. Abnahme und Haftung
8.1 Maya Franke Grafik & Illustration, verpflichtet sich, jeden Auftrag mit der erforderlichen Sorgfalt auf der Grundlage des vom Auftraggeber erhaltenen Briefings auszuführen.
8.2 Die Arbeitsergebnissen werden grundsätzlich auf der Grundlage der Informationen und Materialien (Bilder etc.) des Auftraggebers erstellt. Der Auftraggeber überprüft die Endfassung von Medien, Texten, Konzeptionen und sonstigen Arbeitsergebnissen von Maya Franke Grafik & Illustration. Mit der Freigabe der aus seinen Informationen und Materialien entstandenen Arbeitsergebnisse übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit sowie für das Bestehen der erforderlichen Rechte an diesen Informationen und Materialien. Er trägt die Verantwortung dafür, dass die Arbeitsergebnisse keine rechtlichen Vorschriften verletzen. Maya Franke Grafik & Illustration übernimmt im Zusammenhang mit Arbeitsergebnissen nicht die Prüfung von rechtlichen Fragen, z.B. des Urheber-, Warenzeichenund Wettbewerbsrechts.
8.3 Sollte Maya Franke Grafik & Illustration, wegen der Arbeitsergebnisse von einem Dritten z.B. auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen werden, stellt der Auftraggeber Maya Franke Grafik & Illustration von jeglicher Haftung frei, sofern die Inanspruchnahme nicht auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruht, für die Maya Franke Grafik & Illustration einzustehen und zu haften hat.
8.4 Die Mangelfreiheit der übergebenen Arbeitsergebnisse beurteilt sich nach den im Briefing vereinbarten Absprachen. Ist der Auftraggeber der Meinung, dass die erbrachte Leistung von den getroffenen Vereinbarungen abweicht, so muss er Beanstandungen innerhalb von sieben Werktagen nach Ablieferung schriftlich gegenüber Maya Franke Grafik & Illustration detailliert unter Angabe der Abweichung anzeigen und geltend machen. Ist diese Frist abgelaufen, gilt das Werk bzw. die Leistung als mangelfrei abgenommen. Denkbare Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegen Maya Franke Grafik & Illustration verjähren ein Jahr nach Abnahme der Arbeitsergebnisses.
8.5 Maya Franke Grafik & Illustration, übernimmt nur die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
9. Sonstiges
9.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von Maya Franke Grafik & Illustration, nämlich Stuttgart. Die Vereinbarung unterliegt deutschem Recht.
9.2 Mit Ausnahme von denkbaren Zahlungsansprüchen, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, Ansprüche, die ihm gegen Maya Franke Grafik & Illustration zustehen, an Dritte abzutreten. Ansprüche des Auftraggebers verjähren spätestens drei Jahre nach deren Entstehen; die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen bleibt davon unberührt.
9.3 Sonstige Nebenabreden oder Vereinbarungen haben schriftlich zu erfolgen.
9.4 Sollten einzelne Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Ist oder wird eine Regelung unwirksam, so ist eine der unwirksamen Bestimmungen dem Sinne und der wirtschaftlichen Bedeutung nach möglichst nahe kommende andere Bestimmung zwischen den Parteien zu vereinbaren.